Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.08.2013 - 16 T 76/13
- LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
Die Verwalterentlastung hat in der Regel einen Streitwert von 1.000,-- EUR (vergleiche BGH, ZMR 2011, 654); die des Beirats 500,-- EUR.
- OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung
Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 12.08.2013 - 16 T 76/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.08.2013 - 16 T 76/13
- LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.08.2013 - 16 T 76/13
Die Verwalterentlastung hat in der Regel einen Streitwert von 1.000,-- EUR (vergleiche BGH, ZMR 2011, 654); die des Beirats 500,-- EUR.